Siedlung E - Schützenstrasse & Birchstrasse
Die Siedlungen Schützenstrasse und Birchstrasse befinden sich am Waldrand in der Nähe des «Langriet» in Neuhausen am Rheinfall. Die Bushaltestelle «Herbstäcker» ist in Gehdistanz. Die Liegenschaften befinden sich an Nebenstrassen ohne Durchgangsverkehr. Jede Liegenschaft besitzt grosszügig Umschwung mit Grünflächen und ist ruhig gelegen. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurant, Schule und Sportplatz sind zu Fuss erreichbar.Freie Wohnungen
Informationen
AdresseSchützenstrasse und Birchstrasse
8212 Neuhausen am Rheinfall
Informationen Birchstrasse 2 - 6
Bau: 1963
Sanierung: 1996
Mit Lift
Alle 3- und 4-Zimmer-Wohnungen mit Geschirrspüler
Wohnungseinheiten
4 Zimmerwohnungen 12 Stück
3 Zimmerwohnungen 24 Stück
2 Zimmerwohnungen 2 Stück
1.5 Zimmerwohnung 4 Stück
Informationen Schützenstrasse 45 / 47
Bau: 1962
Sanierung: 1995
Mit Lift
Jede Wohnung Geschirrspüler
Wohnungseinheiten
4 Zimmerwohnungen 10 Stück
3 Zimmerwohnungen 10 Stück
Informationen Schützenstrasse 49 / 51
Bau: 1972
Sanierung: 2002
Mit Lift
Jede Wohnung Geschirrspüler
Wohnungseinheiten
5.5 Zimmerwohnungen 5 Stück
4.5 Zimmerwohnungen 5 Stück
3.5 Zimmerwohnungen 5 Stück
3 Zimmerwohnungen 5 Stück
Informationen Birchstrasse 8 + 10
Bau: 2003 - 2005
Sanierung: 2021 Balkone
Mit Lift
Jede Wohnung Geschirrspüler
Wohnungseinheiten
5.5 Zimmerwohnungen 8 Stück
4.5 Zimmerwohnungen 8 Stück
Vermietung / Verwaltung
Bau- und Wohngenossenschaft Rhenania
Zollstrasse 47
8212 Neuhausen am Rheinfall
Tel 052 672 73 85
info@bwg-rhenania.ch
Anfrageformular
Die Verfügbarkeit von freien Wohnungen sehen Sie auf den Detailseiten unserer Siedlungen – zudem kann jederzeit bei unserer Verwaltung angefragt werden.
Benutzen Sie dafür untenstehendes Formular. Sobald wir Ihre Nachricht mit der Wohnungsanfrage erhalten, wird die Verwaltung Kontakt aufnehmen und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Anschliessend benötigen wir ein vollständig ausgefülltes und persönlich unterzeichnetes Anmeldeformular. Der Abschluss eines Mietvertrages setzt die Mitgliedschaft bzw. den Beitritt zur Genossenschaft voraus. Die MieterInnen haben ein Genossenschaftskapital zu bezahlen anstelle von einem herkömmlichen Mietzinsdepot. Kautionsversicherungen oder ähnliches können nicht akzeptiert werden.